Hinweis zur Videoüberwachung

 

Verantwortlicher:

Teepott, Schokolade & Tee Eisenbraun Elena e.K.
Lange Zehntstraße 3
97421 Schweinfurt

Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:

Die Videoüberwachung erfolgt zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten. Rechtsgrundlage der Videoüberwachung ist Art. 6 Abs. 1 lit.f DSGVO, wobei unsere Interessen sich aus den vorgenannten Zwecken ergeben.

Speicherdauer

Die Videoaufzeichnungen werden nach 25 Tagen gelöscht.

Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten

Andrej Eisenbraun
Lange Zehntstraße 3
97421 Schweinfurt
Email:
Telefon: 0972126688

Hinweise auf die Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende
personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese
personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger
personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16
DSGVO).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene
Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B.
wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden ( Recht auf Löschung).

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn
eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch
gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen.

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben , jederzeit gegen die
Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die
personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der
Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO).

Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung
der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann
dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des
mutmaßlichen Verstoßes geltend machen.

Beschwerde über Datenschutzverstöße bei den Aufsichtsbehörden

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde geht der Beschwerde in angemessenem Umfang nach und unterrichtet Sie unter anderem über den Stand und das Ergebnis.

Artikel 77 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährt Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Die Datenschutzbehörde ist verpflichtet, der Beschwerde im angemessenen Umfang nachzugehen und Sie über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde, einschließlich eines etwaigen gerichtlichen Rechtsbehelfs, zu unterrichten. Dabei hat die Datenschutzbehörde Sie spätestens nach drei Monaten über den Verfahrensstand zu informieren. Die Datenschutzbehörde hat dabei umfassende Kontrollbefugnisse und ist bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Beschwerde kann bei der Datenschutzbehörde des Landes eingelegt werden, in dem Sie  Ihren Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz haben oder in dem der mutmaßliche Verstoß geschehen ist. Sofern die Datenschutzbehörde eines anderen Mitgliedsstaates für die Stelle zuständig, über die Sie sich Beschwerden, wird die deutsche Datenschutzbehörde sich mit der anderen Datenschutzbehörde abstimmen. Die deutsche Datenschutzbehörde, bei der Sie Ihre Beschwerde eingereicht haben, bleibt jedoch Ihr Ansprechpartner, sodass Sie sich nicht unmittelbar in fremder Sprache an die Datenschutzbehörde eines anderen EU-Mitgliedsstaates wenden müssen.

Zudem gewährt  § 60 Bundesdatenschutzgesetz Ihnen das Recht auf Beschwerde beim BfDI, wenn Sie der Ansicht sind, dass Stellen, die Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verarbeiten, Sie dabei in Ihren Rechten verletzt haben.

Die Landesdatenschutzbehörden sind insbesondere für die Verarbeitungen folgender Stellen zuständig:

  • Behörden des jeweiligen Landes,
  • sonstige öffentliche Stelle des jeweiligen Landes oder einer Kommune ,
  • Unternehmen und sonstige nicht-öffentliche Stellen, die nicht in die Sonderzuständigkeit des BfDI fallen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass Teepott, Schokolade & Tee Eisenbraun Elena e.K., die Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck zur Wahrnehmung des Hausrechts, zur Vermeidung von Straftaten sowie zur Beweissicherung bei Straftaten verarbeiten, Sie dabei in Ihren Rechten verletzt haben so bitten wir Sie Kontakt zu unserem oben genannten Datenschutzbeauftragten aufzunehmen. Sollte es nach Ihrer Kontaktaufnahme zu keiner Einigung kommen können Sie eine Beschwerde bei der Landesdatenschutzbehörde einreichen.